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OLG Hamburg, 30.01.1992 - 3 U 189/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1378
- ZUM 1992, 553
- afp 1993, 574
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
In solchen Fällen kann deshalb die Beklagtenseite gehalten sein, nähere Umstände vorzutragen, aus denen auf die Richtigkeit der Information geschlossen werden kann (vgl. Senat…, Urteil vom 14. Januar 1975 - VI ZR 135/73 - aaO, 803; OLG Hamburg, NJW-RR 1992, 1378, 1379; OLG Köln, AfP 2001, 524, 525 f.; LG Köln, AfP 2007, 153, 154 f.;… Damm/Rehbock, aaO, Rn. 827;… Soehring, aaO, Rn. 30.24, 31.22;… Wenzel/Gamer, aaO, Kap. 12 Rn. 135). - LG Hamburg, 05.05.2017 - 324 O 189/16
Schadensersatzanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wahrheitswidrige …
In solchen Fällen kann deshalb die Beklagtenseite gehalten sein, nähere Umstände vorzutragen, aus denen auf die Richtigkeit der Information geschlossen werden kann (vgl. Senat, AfP 1975, 801 [803]; OLG Hamburg, NJW-RR 1992, 1378 [1379]; OLG Köln, AfP 2001, 524 [525f.]; LG Köln, AfP 2007, 153 [154f.] = BeckRS 2007, 08818;… Damm/Rehbock, Rdnr. 827; Soehring, Rdnrn. 30.24, 31.22;… Wenzel/Gamer, Kap. 12 Rdnr. 135). - LG Köln, 18.07.2018 - 28 O 355/17
Beeinträchtigen des Schutzes der Persönlichkeit und des guten Rufs des …
Unterbleibt dies, muss das beklagte Presseunternehmen die prozessualen Folgen seiner Rücksichtnahme auf den Informanten in Kauf nehmen (OLG Köln, AfP 2001, 524, 525; OLG Hamburg, NJW-RR 1992, 1378).
- OLG München, 01.10.1993 - 21 U 4042/93
Begehren der Unterlassung der pressemäßigen Äußerung "Siemens und die Amigos in …
Sehen sich die Beklagten dazu aus Gründen des Informantenschutzes außerstande, so haben sie die Folgen dieser Rücksichtnahme zu tragen (OLG Hamburg, AfP 1993, 574). - LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 421/06
Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung; Vorliegen einer Meinungsäußerung in …
Beim Aufstellen ehrenrühriger Behauptungen trifft den Beklagten unabhängig von der Beweislast grundsätzlich eine erweiterte Darlegungslast; so lange der Beklagte seiner Darlegungslast nicht entspricht, kann von der Unwahrheit der bestrittenen Behauptung ausgegangen werden (BGH NJW 1974, 1710 f.; OLG Köln AfP 2001, 524, 525; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 1378, 1379). - LG Düsseldorf, 21.12.2011 - 12 O 478/11
Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen einer Berichterstattung im …
Wer aus Rücksichtnahme auf seine Informanten nicht vollständig erklären kann, muss auch die verfahrensrechtlichen Konsequenzen dieser Rücksichtnahme auf sich nehmen (OLG Hamburg NJW-RR 1992, 1378). - LG Köln, 02.11.2006 - 28 O 408/06 Beim Aufstellen ehrenrühriger Behauptungen trifft jedoch den Beklagten unabhängig von der Beweislast grundsätzlich eine erweiterte Darlegungslast; so lange der Beklagte seiner Darlegungslast nicht entspricht, kann von der Unwahrheit der bestrittenen Behauptung ausgegangen werden (BGH NJW 1974, 1710 f.; OLG Köln AfP 2001, 524, 525; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 1378, 1379).